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Mittwoch, 23. September 2020

Prüfung elektrischer Betriebsmittel im Homeoffice

Dass elektrische Geräte im Büro und am Arbeitsplatz einer VDE-Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegen, ist bekannt. Aber auch im Homeoffice ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel vorgeschrieben und somit Pflicht eines jeden Arbeitgebers. Das betrifft sowohl die Arbeitsmittel wie PC, Laptop, Drucker, Steckdosen und -leisten, Kabel, Telefonanlage aber auch die Beleuchtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice sowie auch genutzte Geräte wie Kaffeemaschine und ggf. weitere Küchengeräte.

Für die einhaltung und Durchführung der regelmäßigen Überprüfung ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Jetzt beraten lassen und Termin vereinbaren:  https://www.ghg-hamburg.de/E-Pruefungen/ 

Dienstag, 1. Juli 2014

Umbenennung der Unfallverhütungsvorschriften

Alle Unfallverhütungsvorschriften (UVV), sowie entsprechende Grundsätze, Informationen und Regeln der Berufsgenossenschaften wurden in eine neue, sogenannte Transferliste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zusammengefasst. Dadurch ändern sich sämtliche Bezeichnungen: z. B. BGV A3 wird zu DGUV Vorschrift 3. Diese Änderung ist seit dem 01.05.2014 gültig! Inhaltlich gibt es jedoch keine Änderungen. Die GHG in Hamburg übernimmt für Sie die Überwachung dieser Vorschriften und nimmt die dazugehörigen Prüfungen ab. Elektroprüfung nach BGV A3 (bisher), neu DGUV V. 3+4

Infos unter: GHG-Hamburg.de
Prüfungen nach DGUV