Dienstag, 1. Juli 2014

Umbenennung der Unfallverhütungsvorschriften

Alle Unfallverhütungsvorschriften (UVV), sowie entsprechende Grundsätze, Informationen und Regeln der Berufsgenossenschaften wurden in eine neue, sogenannte Transferliste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zusammengefasst. Dadurch ändern sich sämtliche Bezeichnungen: z. B. BGV A3 wird zu DGUV Vorschrift 3. Diese Änderung ist seit dem 01.05.2014 gültig! Inhaltlich gibt es jedoch keine Änderungen. Die GHG in Hamburg übernimmt für Sie die Überwachung dieser Vorschriften und nimmt die dazugehörigen Prüfungen ab. Elektroprüfung nach BGV A3 (bisher), neu DGUV V. 3+4

Infos unter: GHG-Hamburg.de
Prüfungen nach DGUV