Auf Grund des hochinfektiösen Coronavirus SARS-CoV-2 sind Betreiber von Spielplatzeinrichtung laut einer Bekanntmachung des amtlichen Anzeigers vom 16.03.2020 (Ausgabe Nr. 25a) unverzüglich unzugänglich zu machen.
So heißt es hier: „Spielplätze sind für den Publikumsverkehr gesperrt oder müssen durch ihren Betreiber für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Spielplätze dürfen nicht betreten werden.“ (Amt. Anz. Nr. 25a, §10)
Da die Organisation der Sperrung oft ein großes Problem für Wohnungsbaugenossenschaften, Kommunen, Städte oder sonstigen Einrichtung darstellt, bieten wir den Betroffenen schnellstmögliche Abhilfe an. Wir haben entsprechende Kapazitäten frei gehalten um die Sperrung für diese Kunden umgehend durchzuführen. Sprechen Sie uns an!
GHG Hamburg, Tel. 040 200 1000
Spielplatzprüfung Hamburg