Sonntag, 4. Dezember 2011

Winterdienst

Dass der Winter kommt ist sicher. Doch wer ist in Hamburg für den Winterdienst, die Scheeräumung und Eisbeseitigung zuständig? Nicht immer ist die Hamburger Stadtreinigung veranwortlich, wenn gefährliche Eisglätte und heftiger Schneefall den Verkehr beeinträchtigen. Grundsätzlich gilt: als Eigentümer, Erbbau- und Nießbrauchsberechtigter eines Grundstückes sind Sie Anlieger im Sinne des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) und damit verpflichtet, die von Fußgängern genutzten Flächen auf öffentlichen Wegen, die an Ihr Grundstück grenzen, schnee- und eisfrei zu halten. Die Hamburger Stadtreinigung ist für Fahrbahnen, Brücken, Bushaltestellen und Radwege zuständig. Es gibt also je nach Art der Wege und Flächen zwei Verantwortliche: die Anlieger und die Stadtreinigung. Als verantwortlicher Anlieger haben Sie die Wahl, ob Sie die Aufgaben selbst oder mit Unterstützung von Winterdiensten durchführen können oder wollen. Wir, die GHG-Hamburg, stehen Ihnen tatkräftig zur Seite. Fragen Sie uns nach Angeboten zur Schnee- und Eisbefreiung als Anlieger von Privatgrundstücken oder für Gewerbegrundstücke oder komplexe Industriegebiete!