Dienstag, 25. Januar 2011
Kommt der Winter in Hamburg zurück?
Noch diese Woche sollen die Temperaturen wieder unter Null Grad Celsius fallen, was in Verbindung mit Niederschlägen Schneefall bedeutet. Oft ist unklar, wer in Hamburg welche öffentliche Wege zu räumen hat. Jeder Anlieger bzw. Grundeigentümer ist verpflichtet, die an sein Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehwege mit Sand, Kies, Splitt oder Sägespänen von Schnee und Eisglätte auf mindestens einem Meter Wegbreite zu befreien. Der Einsatz von Streusalz ist in Hamburg strafbar und verboten. Bei Eckgrundstücken muss der Gehweg bis zur Straße (Bordsteinkante) gestreut werden.Wochentags und Samstags muss ab 8:30 Uhr und Sonn- und Feiertags spätestens ab 9:30 Uhr Schnee und Eisglätte beseitigt sein. Auf Gehwegen zu Strassen ohne Anlieger oder Gehwegen auf Brücken ist die Stadtreinigung Hamburg zuständig. Wer selbst nicht für Schnee- und Eisbeseitigung sorgen kann, muss den Nachbarn oder eine Firma mit Winterdienst beauftragen.